Die deutsche Bundesregierung hat eine umfassende Grundsteuerreform beschlossen, mit der die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 nach einem neuen System erhoben wird.
Bereits 2022 startet die dafür notwendige Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland. Voraussichtlich ab Ende März 2022 werden alle Grundstückseigentümer in Deutschland aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Die Feststellungserklärungen können ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen zum Thema Grundsteuerreform haben. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise bei der Erstellung Ihrer Feststellungserklärung!